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Waffensachkunde mit Sandro Buccieri

Lehrgang und Prüfung

Der Waffensachkunde-Lehrgang vermittelt das Wissen und die praktischen Fertigkeiten für die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG. Alle Lehrgänge finden in Gruppen statt und gehen meist über zwei bis drei Tage — die konkreten Kurstage finden Sie bei den Terminen.

So läuft der Lehrgang ab

  1. Theorie

    Waffenrecht (WaffG, AWaffV, Beschussrecht), Notwehr und Notstand, Waffen- und Munitionskunde sowie die sichere Aufbewahrung. Der Unterricht orientiert sich am amtlichen Fragenkatalog — mit vielen Beispielen aus der täglichen Praxis als Waffenhändler, Jäger und Sportschütze.

  2. Praxis

    Sichere Handhabung von Lang- und Kurzwaffen: Laden und Entladen, Störungsbeseitigung, Sicherheitsregeln auf dem Schießstand sowie praktisches Schießen unter Aufsicht. Geübt wird so lange, bis jeder Handgriff sitzt.

  3. Prüfung

    Zum Abschluss legen Sie die Sachkundeprüfung ab. Nach dem Bestehen erhalten Sie Ihr Zeugnis über die Sachkunde nach § 7 WaffG — die Grundlage für Ihren Antrag bei der Waffenbehörde.

Die Sachkundeprüfung im Detail

Schriftlicher Teil

Ein Fragebogen mit Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamts — zu Waffenrecht, Waffentechnik, Munition, dem Umgang mit Waffen, Notwehr und Notstand. Wer den Unterricht aufmerksam verfolgt, ist hier gut vorbereitet.

Mündlich-praktischer Teil

Sie zeigen die sichere Handhabung der Waffen (Laden, Entladen, Zustandskontrolle), beantworten Fragen des Prüfers und weisen beim praktischen Schießen nach, dass Sie eine Schusswaffe sicher führen können.

Amtlicher Fragenkatalog zum Download

Die Prüfungsfragen basieren auf dem amtlichen Fragenkatalog zur Waffensachkundeprüfung (mit Antworten) des Bundesverwaltungsamts. Wir verlinken direkt auf die Behördenseite, damit Sie immer die aktuelle Fassung als PDF erhalten.

Fragenkatalog herunterladen (PDF)

Externer Link: Sie verlassen unsere Website und werden zum Bundesverwaltungsamt (www.bva.bund.de) weitergeleitet. Für die Inhalte der verlinkten Seite ist das Bundesverwaltungsamt verantwortlich.

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